Meine Dienstleistungen
1. Ich kann die gesetzliche Betreuung übernehmen
als Betreuer, der bestellt wird von der Betreuungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde bzw. vom Betreuungsgericht mit einem angeordneten Aufgabenkreis.
● Kursus über Einführung in das Betreuungsrecht habe ich absolviert.
● Voraussetzungen nach § 21 und 22 gem. BtOG sind gegeben.
● BGB § 1816 regelt die Eignung und Auswahl eines Betreuers.
● Pflichten des Betreuers regelt das BGB § 1821.
● Betreuer ist der rechtliche Vertreter des Betreuten.
● gesetzliche Betreuung beschränkt sich auf die Besorgung von Rechtsgeschäften.
Rechtliche Betreuung ist ein Verfahren, das in Deutschland dazu dient, Menschen zu unterstützen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln.
Ein gerichtlich bestellter Betreuer übernimmt dann bestimmte Aufgaben, die je nach den individuellen Bedürfnissen der betreuten Person variieren können.
Dazu gehören beispielsweise die Verwaltung von Finanzen, die Organisation von medizinischer Versorgung oder die Unterstützung bei rechtlichen Angelegenheiten.
Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich zu wahren und ihr ein würdevolles Leben zu ermöglichen.
2. Ich kann die ehrenamtliche Betreuung übernehmen
als Vertrauensperson für familienfremde Bürger*innen, der durch eine Vollmachtserteilung bevollmächtigt wird.
Einsatzgebiet = Radius von 25 km um meinen Wohnort Friedrichsholm.
Die Betreuung von familienfremden Bürgern bezieht sich auf die Unterstützung und Begleitung von Personen, die nicht mit der betreuenden Person verwandt sind.
Dies kann in verschiedenen Kontexten geschehen, beispielsweise in der rechtlichen Betreuung, wo ein nicht gerichtlich bestellter Betreuer für jemanden sorgt, der aufgrund von gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln.
In diesem Fall kann der Betreuer Aufgaben übernehmen, die von der Verwaltung von Finanzen bis hin zur Organisation von medizinischer Versorgung reichen.
Die Betreuung von familienfremden Bürgern kann auch in sozialen Einrichtungen oder durch ehrenamtliche Helfer erfolgen, die sich um das Wohl von Menschen kümmern, die keine familiäre Unterstützung haben.
Das Ziel dieser Betreuung ist es, den betroffenen Personen ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen, auch wenn sie keine familiären Bezugspersonen haben, die sie unterstützen können.
3. Wir können soziale Dienstleistungen übernehmen
Wir bieten einen Service an, speziell für Personen, die Hilfe benötigen, und zwar:
Transport- Einkaufs- Begleit- Dienste
Vergütung für diese Dienstleistungen nach Vereinbarung.
Wenn Sie Bedarf haben, sprechen Sie mich an. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail.